Allgemeine GeschäftsbedingungenIndex
VerkaufsbedingungenNachfolgende allgemeine Geschäftsbedingungen treten bei jedem Geschäftsabschluss (Kauf, Verkauf, Handel etc.) zwischen einem Kunden oder auch Lieferanten und der BDS-IT Systembetreuung (nachfolgende "BDS-IT" genannt) in Kraft. Dies gilt sowohl bei direkten Geschäften wie auch bei Geschäftsabschlüssen über andere Medien und Vertriebswege wie z.b. Internet etc.
EigentumsvorbehaltDie verkauften Gegenstände und Anlagen bleiben Eigentum der BDS-IT bis zur Erfüllung sämtlicher aus diesem Vertrag ihr gegen den Kunden zustehender Ansprüche. Der Eigentumsvorbehalt bleibt auch bestehen für alle Forderungen, die der BDS-IT gegenüber dem Kunden im Zusammenhang mit dem Kaufgegenstand, z. B. aufgrund von Reparaturen oder Ersatzteillieferungen sowie sonstiger Leistungen nachträglich erwirbt. Letzteres gilt nicht, wenn die Reparatur durch die BDS-IT unzumutbar verzögert wird oder fehlgeschlagen ist. Bis zur Erfüllung der vorgenannten Ansprüche der BDS-IT dürfen die Gegenstände nicht weiterveräußert, vermietet, verliehen bzw. verschenkt und auch nicht bei Dritten in Reparatur gegeben werden. Ebenso sind Sicherungsübereignungen und Verpfändung untersagt.
Ist der Kunde Händler (Wiederverkäufer) und sein Geschäftsgegenstand der Handel mit der von BDS-IT erworbenen Ware und hat er dies der BDS-IT vor Geschäftsabschluss angezeigt, so ist ihm die Weiterveräußerung im gewöhnlichen Geschäftsgang unter der Voraussetzung gestattet, daß die Forderungen aus dem Weiterverkauf gegenüber seinen Abnehmern oder Dritten einschließlich sämtlicher Nebenrechte in Höhe der Rechnungswerte des Händlers (Wiederverkäufers) bereits jetzt an die BDS-IT abgetreten werden.
Während der Dauer des Eigentumsvorbehaltes ist der Kunde zum Besitz und Gebrauch des Kaufgegenstandes berechtigt, solange er einen Verpflichtung aus dem Eigentumsvorbehalt nachkommt und sich nicht in Zahlungsverzug befindet.
Kommt der Kunde in Zahlungsverzug oder kommt er seinen Verpflichtungen aus dem Eigentumsvorbehalt nicht nach, kann die BDS-IT den Kaufgegenstand vom Käufer herausverlangen und nach Androhung mit angemessener Frist den Kaufgegenstand unter Verrechnung auf den Kaufpreis durch freihändigen Verkauf bestmöglich verwerten. Sämtliche Kosten der Rücknahme und der Verwertung des Kaufgegenstandes trägt der Käufer.
Bei Zugriffen von Dritten, insbesondere bei Pfändung des Kaufgegenstandes oder bei Ausübung des Unternehmerpfandrechts einer Werkstatt hat der Kunde der BDS-IT sofort schriftlich Mitteilung zu machen und den Dritten unverzüglich auf den Eigentumsvorbehalt der BDS-IT hinzuweisen. Der Käufer trägt alle Kosten, die zur Aufgebung des Zugriffs und zu einer Wiederbeschaffung des Kaufgegenstandes aufgewendet werden müssen, soweit sie nicht von Dritten eingezogen werden können. Der Käufer hat die Pflicht, den Kaufgegenstand während der Dauer des Eigentumsvorbehaltes in ordnungsgemäßem Zustand zu halten; sowie alle vorgesehenen Wartungsarbeiten und erforderlichen Instandsetzungen unverzüglich ausführen zu lassen.
Die BDS-IT verpflichtet sich, die ihr zustehenden Sicherungen insoweit freizugeben als ihr Wert die zu sichernden Forderungen, soweit diese noch nicht beglichen sind, um mehr als 10% übersteigt.
Abnahme und Abnahmeverzug
Nimmt der Kunde den Gegenstand nicht fristgemäß ab, ist die BDS-IT berechtigt, ihm eine angemessene Nachfrist zu setzen, nach deren Ablauf anderweitig über den Gegenstand zu verfügen und den Kunden mit angemessen verlängerter Nachfrist zu beliefern. Unberührt davon bleiben die Rechte der BDS-IT, nach Nachfristsetzung mit Ablehnungsandrohung (§ 326 BGB) vom Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Im Rahmen einer Schadenersatzforderung kann die BDS-IT 20% des vereinbarten Preises ohne Mehrwertsteuer als Entschädigung ohne Nachweis fordern, sofern nicht nachweislich nur ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Die Geltendmachung eines tatsächlich höheren Schadens bleibt vorbehalten. Der Kunde ist gehalten, Teillieferungen (Vorablieferungen) anzunehmen, soweit dies zumutbar ist.
Versendung und Gefahrenübergang
Alle Gefahren gehen auf den Käufer über, sobald die Ware der den Transport ausführenden Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung das Lager der BDS-IT Datensysteme GmbH verlassen hat, sofern es keine andere gesetzliche Regelung für den Gefahrenübergang gibt. Eine Versicherung der Ware erfolgt nur auf ausdrücklichen Wunsch und zu Lasten des Käufers.
Bei Sendungen an die BDS-IT trägt der Versender jedes Risiko, insbesondere das Transportrisiko bis zum Eintreffen der Ware bei der BDS-IT, sowie die gesamten Transportkosten, es sei den, diese Regelung wird durch andere gesetzliche Regelungen außer Kraft gesetzt.
Gewährleistung und Haftung Die BDS-IT weist ausdrücklich auf die Pflicht des Kunden hin, alle Daten zu sichern und zu schützen! Die BDS-IT übernimmt keine Gewähr für die Daten des Kunden und haftet keinesfalls für den Verlust von Daten! Weder bei Fehlfunktion eines durch BDS-IT gelieferten Systems oder Programms noch durch Schäden, die durch Handlungen der BDS-IT (z.B. Reparaturen, Wartung etc.) an den Daten verursacht werden.
Die BDS-IT übernimmt die Gewährleistung auf alle von Ihr verkauften Gegenstände und Anlagen im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistungspflicht BGB. Die Gewährleistungsfrist für alle verkauften neuen Gegenstände und Anlagen beträgt 24 Monate ab Auslieferungstag. Als Ort der Übergabe gilt immer der Standort der BDS-IT, auch bei Auslieferung der Ware an den Kunden, es sei denn, der Geschäftsvorgang unterliegt dem Fernabsatzgesetz. Alle dem Kunden bekannten Mängel müssen von diesem unverzüglich gegenüber der BDS-IT gerügt werden, ansonsten ist der Verkäufer von Mängelhaftung befreit. Gewährleistungsarbeiten werden ohne Berechnung von Kosten durchgeführt. Transport- und Wegekosten werden für tragbare Gegenstände im geschäftsüblichen Einzugsbereich nicht übernommen.
Bei Gewährleistungsansprüchen hat auf Verlangen des Kunden die BDS-IT, sofern der Mangel mit verfügbaren Ersatzteilen nicht innerhalb von 5 Wochen beseitigt werden kann oder der Verkäufer die Nachbesserung ablehnt oder unzumutbar verzögert, kostenlos Ersatz zu liefern. Im Fall des Fehlschlagens der Ersatzlieferung (Unmöglichkeit oder unzumutbare Verzögerung durch den Verkäufer) kann der Kunde wahlweise Herabsetzung des Entgelts oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen.
Werden Gewährleistungsansprüche geltend gemacht, so müssen diese durch Vorlage der Rechnung oder anderer Kaufbelege glaubhaft gemacht werden.
Von jeglicher Gewährleistung ausgeschlossen sind:
Fehler, die durch Beschädigung, falschen Anschluß oder falsche Bedienung durch den Kunden verursacht werden. Schäden durch höhere Gewalt, z. B. Blitzschlag, Mängel durch Verschleiß bei Überbeanspruchung mechanischer oder elektromechanischer Teile, durch nichtbestimmungsgemäßen Gebrauch oder Mängel durch Verschmutzung, Schäden durch außergewöhnliche mechanische, chemische oder atmosphärische Einflüsse.
Der Anspruch auf Gewährleistung bei Eingriffen des Kunden oder Dritten in den Gegenstand erlischt dann nicht, wenn der Kunde ein entsprechend substantiierte Behauptung der BDS-IT, daß der Eingriff in den Gegenstand den Mangel herbeigeführt habe, widerlegt.
Ausgeschlossen sind alle anderen, weitergehenden Ansprüche des Kunden einschließlich etwaiger Schadenersatzansprüche wegen Folgeschäden und Schäden aus der Durchführung der Reparatur bzw. Ersatzlieferung, soweit nicht grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vorliegt.
Soweit sich hieraus nicht Beschränkung der Haftung für leichte Fahrlässigkeit bei positiver Vertragsverletzung oder Verschulden bei Vertragsabschluß zugunsten der BDS-IT ergibt, gilt diese Beschränkung für den Kunden entsprechend.
Beim Verkauf von gebrauchten Geräten wird, soweit die BDS-IT nicht gesetzlich zwingend haftet oder etwas anderes vereinbart wird, jede Gewährleistung der BDS-IT ausgeschlossen.
Für Mängelbeseitigung hat der Kunde der BDS-IT die nach billigem Ermessen erforderliche Zeit und Gelegenheit zu gewähren. Der Kunde hat insbesondere dafür Sorge zu tragen, daß der beanstandete Gegenstand zur Untersuchung und Durchführung der Reparatur dem Werkunternehmer oder dessen Beauftragten zur Verfügung steht. Verweigert der Kunde dies oder verzögert er dies unzumutbar, ist der Werkunternehmer von der Mängelhaftung befreit.
Offensichtliche Mängel der Leistungen der BDS-IT muß der Kunde unverzüglich, spätestens 5 Werktage nach Abnahme der BDS-IT anzeigen, ansonsten ist dieser von der Mängelhaftung befreit.
Die BDS-IT haftet für Schäden und Verluste an dem Auftrags-gegenstand, soweit ihr oder ihrer Erfüllungsgehilfen ein Verschulden trifft. Im Fall der Beschädigung ist er zur lastenfreien Instandsetzung verpflichtet. Ist dieses unmöglich oder mit unverhältnismäßig hohem Kostenaufwand verbunden, ist der Wiederbeschaffungswert zu ersetzen. Dasselbe gilt bei Verlust. Darüber hinausgehende Ansprüche, insbesondere Schadenersatzansprüche des Kunden, sind ausgeschlossen, sofern nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit der BDS-IT oder ihrer Erfüllungsgehilfen vorliegt. Soweit sich hieraus eine Beschränkung der Haftung für leichte Fahrlässigkeit bei positiver Vertragsverletzung oder Verschulden bei Vertragsabschluß zugunsten der BDS-IT ergibt, gilt diese Beschränkung für den Kunden entsprechend.
Gewährleistung und Haftung bei Bauleistungen: Die Gewährleistung und Haftung richtet sich ausschließlich nach § 13 VOB/B.
Neben den oben aufgeführten Bedingungen gelten für Programme und Software (im nachfolgenden nur Software) von Fremdherstellern, die durch die BDS-IT geliefert wird, folgende Bedingungen:
Die BDS-IT leistet keine Gewähr für die Funktion und Mängelfreiheit der Ware, wenn diese nicht auf dem vom Fremdhersteller angegebenen Referenzsystem eingesetzt wird. Dies gilt auch für Software, die auf verlangen des Endverbrauchers auf einem vorhandenen oder durch die BDS-IT zu liefernden System installiert wird. Jegliche Software, die von der BDS-IT wird, wird nur auf Verlangen des Kunden installiert.
Bei Lieferung von Software, die durch die BDS-IT hergestellt wird, übernimmt die BDS-IT keine Haftung für Schäden, die durch die Mängel an der Software entstanden sind.
Alle Mängel an der Software hat der Kunde unverzüglich und für die BDS-IT nachvollziehbar unmittelbar in Schriftform an die BDS-IT zu übermitteln. Mängel, die nicht unmittelbar, jedoch spätestens nach 5 Tagen nach Bekanntwerden nicht der BDS-IT auf oben genannten Wegen übermittelt werden, können als Mangel nicht anerkannt werden.
Mängel an der Software sind nur Fehler, die die Benutzung der Software derart einschränken, dass diese Ihre Funktion nicht mehr erfüllen kann. Fehlende Funktionen und Eigenschaften, die nicht ausdrücklich im Leistungsverzeichnis zur Software definiert waren, sind keine Mängel an der Sache, wenn die Software den Vorgaben des Leistungsverzeichnisses entspricht. Gibt es zu dem Kaufvertrag kein Leistungsverzeichnis, so gilt die Funktion wie vorgeführt bzw. aktueller Stand der Software als vereinbart.
Der Käufer der Software hat keinen Anspruch an den Quelltexten, Datenstrukturbeschreibungen und ähnliche Internas zur Software. Der Käufer erwirbt ausschliesslich das Recht zur Nutzung der Software im definierten Umfang.
Er hat keinerlei Anspruch auf weiterführende Betreuung oder Pflege der übergebenen Software, soweit diese auf die Beseitung von Mängel im Sinne des Gewährleistungsanspruches bestehen. Zur Beseitigung dieser Mängel hat der Kunde der BDS-IT den Zugang zum System zu geschäftsüblichen Zeiten zu ermöglichen, wobei der BDS-IT auf dessen Verlangen auch der Zugang auf elektronischem Wege auf Kosten der BDS-IT gestattet werden muss. Gewährt der Kunde der BDS-IT diesen Zugang, sind die dadurch entstehenden Mehrkosten durch den Kunden zu tragen. Sollte der BDS-IT der Zugang zur Sache über Gebühr erschwert werden, kann die BDS-IT dem Kunden die Beseitung des Mangels verwehren, wodurch sich jedoch kein Recht des Kunden auf Rücktritt vom Vertrag ergibt.
Rücktritt
Bei Rücktritt sind die BDS-IT und der Kunde verpflichtet, die voneinander empfangenen Leistungen zurückzugewähren. Für die Überlassung des Gebrauchs oder die Benutzung ist deren Wert zu vergüten, wobei auf die inzwischen eingetretene Wertminderung des Verkaufsgegenstandes Rücksicht zu nehmen ist.
Leistungen und ReparaturbedingungenAllgemeines Soweit die nachstehenden Bedingungen keine Regelungen enthalten, gilt bei Arbeiten an Bauwerken (Bauleistungen) die Verdingungsordnung für Bauleistungen (VOB) Teil B und betreffend DIN 18299, DIN 18382 und DIN 18384 als "Allgemeine Technische Vertragbedingungen für Bauleistungen (ATV)" auszugsweise auch Teil C (VOB/B bzw. VOB/C).
AngebotZum Angebot der BDS-IT gehörige Unterlagen wie Abbildungen, Zeichnungen usw. sind nur annähernd als maß- und gewichtsgenau anzusehen, es sei denn, die Maß- und Gewichtgenauigkeit wurde ausdrücklich bestätigt. An diesen Unterlagen behält sich die BDS-IT das Eigentums- und Urheberrecht vor. Sie dürfen ohne Einverständnis der BDS-IT Dritten nicht zugänglich gemacht oder auf sonstige Weise mißbräuchlich verwendet werden. Wird der Auftrag nicht erteilt, so sind kundenindividuell erstellte Unterlagen unaufgefordert und in allen anderen Fällen nach Aufforderung unverzüglich zurückzusenden.
Bei nichtzustandekommen eines Auftrages darf der Kunde Erkenntnisse und Informationen, die er durch das erstellte Angebot erhalten hat, nicht weitergeben, verwerten oder mißbräuchlich verwenden. Andernfalls kann sich die BDS-IT das Recht vorbehalten, die ihm durch die Erstellung des Angebotes entstanden Kosten und Aufwendungen dem Kunden als Beratungsleistung zu berechnen. Die Nachweispflicht, ob die Erkenntnisse des Kunden durch die Beratung durch der BDS-IT entstanden sind, obliegt dem Kunden.
Angebote sind grundsätzlich freibleibend und unverbindlich. Irrtum und Druckfehler sind vorbehalten.
Die BDS-IT behält sich vor, bei Lieferung der Sache vom Angebot abzuweichen, wenn die gelieferte Sache in der Leistung dem Angebot entspricht. Dies insbesondere, wenn die angebotene Sache aufgrund der sehr kurzen Produktzyklen im EDV-Bereich nicht mehr für die BDS-IT verfügbar ist oder durch ein Nachfolgemodell oder ähnliches abgelöst wurde. Sollten dadurch Kosten zum Nachteil des Kunden entstehen, hat der Kunde das Recht, von seinem Auftrag unter Hinweis auf diese Kosten zurückzutreten.
Termine Der vereinbarte Liefer- oder Fertigstellungstermin ist nur dann verbindlich, wenn die Einhaltung nicht durch Umstände, die dieBDS-IT nicht zu vertreten hat, unmöglich gemacht wird. Als solche Umstände sind auch Änderungen sowie Fehlen von Unterlagen (Baugenehmigung, Vorgaben etc.) anzusehen, die zur Auftragsdurchführung notwendig sind.
Der Kunde hat in Fällen des Verzugs (bei der Fertigstellung von Bauleistungen) nur dann den Anspruch aus §8 Nr. 3 VOB/B, wenn für Beginn und Fertigstellung eine Zeit nach dem Kalender schriftlich vereinbart war und der Kunde nach Ablauf dieser Zeit eine angemessene Nachfrist gesetzt und erklärt hat, daß er nach fruchtlosem Ablauf der Frist den Auftrag entziehen wird.
Kosten für nicht durchgeführte Aufträge
Da Fehlersuchzeit Arbeitszeit ist, wird der entstandene und zu belegende Aufwand dem Kunden in Rechnung gestellt, wenn ein Auftrag nicht durchgeführt werden kann, weil:1.der beanstandete Fehler unter Beachtung der Regeln der Technik nicht festgestellt werden konnte;2.der Kunde den vereinbarten Termin schuldhaft versäumt;3.der Auftrag während der Durchführung zurückgezogen wurde;4.die Empfangs- Betriebs- oder Installationsbedingungen bei Nutzung entsprechender Produkte nicht einwandfrei gegeben ist.
Kostenvoranschlag
Wird im Auftrag des Kunden ein Kostenvoranschlag erstellt, so sind die Kosten entsprechend Zeitaufwand vom Kunden zu erstatten.
Kostenvoranschläge können um 15% über- bzw. unterschritten werden.
Erweitertes Pfandrecht
Der BDS-IT steht wegen ihrer Forderung aus dem Auftrag ein Pfandrecht an dem aufgrund des Auftrags in ihren Besitz gelangten Gegenstand des Kunden zu. Das Pfandrecht kann auch wegen Forderungen aus früher durchgeführten Arbeiten, Ersatzteillieferungen und sonstigen Leistungen geltend gemacht werden, soweit sie mit dem Gegenstand in Zusammenhang stehen. Für sonstige Ansprüche aus der Geschäftsverbindung gilt das Pfandrecht nur, soweit diese unbestritten oder rechtskräftig sind.
Wird der Gegenstand nicht innerhalb 4 Wochen nach Abholaufforderung abgeholt, kann von der BDS-IT mit Ablauf dieser Frist ein angemessenes Lagergeld berechnet werden. Erfolgt nicht spätestens 3 Monate nach der Abholaufforderung die Abholung, entfällt die Verpflichtung zur weiteren Aufbewahrung und jede Haftung für leicht fahrlässige Beschädigung oder Untergang. 1 Monat vor Ablauf dieser Frist ist dem Kunden eine Verkaufsandrohung zuzusenden. Die BDS-IT ist berechtigt, den Gegenstand nach Ablauf dieser Frist zur Deckung Ihrer Forderungen zum Verkehrswert zu veräußern. Ein etwaiger Mehrerlös ist dem Kunden zu erstatten.
Eigentumsvorbehalt
Soweit die anläßlich von Reparaturen eingefügten Ersatzteile o.ä. nicht wesentliche Bestandteile werden, behält sich die BDS-IT das Eigentum an diesen eingebauten Teilen bis zum Ausgleich aller Forderungen der BDS-IT aus dem Vertrag vor.
Kommt der Kunde in Zahlungsverzug oder kommt er seinen Verpflichtungen aus dem Eigentumsvorbehalt nicht nach, kann die BDS-IT vom Kunden den Gegenstand zum Zweck des Ausbaus der eingefügten Teile herausverlangen. Sämtliche Kosten der Zurückholung und des Ausbaus trägt der Kunde.
Erfolgt die Reparatur beim Kunden, so hat der Kunde der BDS-IT die Gelegenheit zu geben, den Ausbau beim Kunden vorzunehmen. Arbeits- und Wegekosten gehen zu Lasten des Kunden. Gibt der Kunde die Gelegenheit zum Ausbau nicht, gelten die oberen Absätze entsprechend.
Gemeinsame Bestimmungen für Leistungen, Reparaturen und Verkäufe Preise und Zahlungsbedingungen
Die Endpreise verstehen sich ab Betriebssitz der BDS-IT bzw. des Verkäufers.
Alle Rechnungseingänge sind sofort nach Rechnungserteilung in einer Summe zahlbar. Teilzahlungen oder abweichende Zahlungsbedingungen bei Verkäufen sind nur möglich, wenn sie vorher schriftlich vereinbart wurden.
Die Zahlungsweise erfolgt in Bar sowie nach Vorgabe der BDS-IT.
ec-Scheck ("eurcheque-System"), Wechsel und sonstige Zahlungsarten (Kreditkarten, Online, PC-Cash usw.) werden nur zahlungshalber angenommen und bedeuten nicht die Bezahlung der Forderung. Die Forderung gilt erst als ausgegelichen, wenn diese im vollen Umfang und unwiderruflich auf einem Konto der BDS-IT eingegangen ist oder die Zahlung per Bargeld erfolgte.
Kommt der Kunde mit seinen Zahlungsverpflichtungen in Verzug, so hat dieser der BDS-IT den entstandenen Verzugsschaden, sowie Zinsen von 8% über dem aktuellen Diskontsatz der Bundesbank , zu leisten.
Die BDS-IT behält sich vor, im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten die Forderungen gegenüber dem Kunden an Dritte abzutreten oder Dritte mit Durchsetzung Ihrer Ansprüche zu beauftragen, wobei alle dadurch entstehenden Kosten vom Kunden zu tragen sind.
Für Leistungen, die im Auftrag nicht enthalten sind oder die von der Leistungsbeschreibung abweichen, kann ein Nachtragsangebot vom Kunden angefordert oder von der BDS-IT abgegeben werden. Soweit dies nicht erfolgt, werden die Leistungen nach Aufmaß und Zeit berechnet. Hinsichtlich der Anzeige und des Nachweises von Zeitarbeiten gilt bei der Erstellung von Bauleistungen § 15 Nr. 5 VOB/B
Bei Aufträgen, deren Ausführung über zwei Wochen andauert, sind je nach Fortschreiten der Arbeiten Abschlagszahlungen in Höhe von 90% des jeweiligen Wertes der geleisteten Arbeiten zu erbringen. Die Abschlagszahlungen sind von der BDS-IT anzufordern und binnen 10 Tagen ab Rechnungsdatum vom Kunden zu leisten.
Gerichtsstand
Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Vollkaufleuten einschließlich Wechsel- und Scheckforderungen ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz der BDS-IT. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluß seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder seinen Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
Allgemeines Allen Lieferungen und Leistungen liegen diesen Geschäftsbedingungen zugrunde. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Entgegenstehende Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen des Käufers werden nur anerkannt, wenn sie ausdrücklich und schriftlich vereinbart sind. Nebenabreden sowie Ergänzungen des Vertrages sind rechtsunwirksam, soweit sie nicht schriftlich von der BDS-IT bestätigt worden sind.
DatenschutzDie BDS-IT ist berechtigt, die bezüglich der Geschäftsverbindung oder im Zusammenhang mit dieser erhaltenen Daten über den Käufer, gleich ob diese vom Käufer selbst oder von Dritten stammen, im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes zu verarbeiten. Dieser Hinweis ersetzt die Mitteilung gemäß Bundesdatenschutzgesetz, daß persönliche Daten über den Kunden mittels EDV gespeichert und weiterverarbeitet werden.